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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB) der Key-Off GmbH (Key-Off) für die Vermietung von Golfcarts mit dem Cart By Call System 

1. Key-Off vermietet Kunden über das Cart by Call-System (CbC) bei bestehender Verfügbarkeit Golfcarts. CbC ist ein über Funktechnik gesteuertes Golfcartverleihsystem. Diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten ausschließlich für das Miet- und Nutzungsverhältnis von Golfcarts über das CbC zwischen Key-Off und dem jeweiligen Kunden. Von diesen AGB abweichende Einzelabreden sind nur dann wirksam, wenn sie dem Kunden von Key-Off schriftlich bestätigt werden.

2. Die Anmeldung zur Miete eines Golfcarts (Antrag) ist telefonisch unter der Rufnummer 0180-5040555 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) oder Internet unter www.cart-by-call.de möglich. Unter der o.g. Rufnummer und der angegebenen Webseite kann sich der Kunde über die aktuellen Preise und sonstigen Konditionen der Nutzung informieren. Key-Off berechnet seine Leistungen nach den jeweils zu Beginn der einzelnen Nutzungsvorgänge gültigen Preisen. Nach Mitteilung der für Key-Off relevanten persönlichen Daten entscheidet Key-Off über die Annahme des Antrags auf Abschluss eines Mietvertrags zu einem Golfcart. Bei der Prüfung des Antrags ist Roth auch zur Bonitätsprüfung berechtigt. Durch die Mitteilung der persönlichen Kundennummer nimmt Key-Off den Antrag an. Die Mitteilung erfolgt telefonisch oder per E-Mail. Beantragt der Kunde mit einer ihm zugewiesenen Kundennummer den Abschluss eines Mietvertrags, kommt dieser durch die Bestätigung der Buchung durch Key-Off zustande.

3. Der Kunde ist verpflichtet, während der Geschäftsbeziehung eintretende Änderungen seiner persönlichen Daten sowie der für die Abrechnung erheblichen Daten (Kontonummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) Key-Off unverzüglich mitzuteilen.

4. Die dem Kunden von Key-Off zugeteilte Kundennummer verbleibt diesem grundsätzlich für den Abschluss eines jeden CbC Mietvertrags. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Kundennummer vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt ist. Der Kunde ist verpflichtet, Key-Off unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung seiner Kundennummer bekannt werden. Verletzt der Kunde diese Verpflichtungen, haftet er für alle Schäden, die aufgrund eines von ihm danach zu verantwortenden Missbrauchs oder wegen verspäteter Meldung entstanden sind. Bei unverzüglicher Mitteilung haftet der Kunde nur für die bis zu seiner Mitteilung eingetretenen Schäden bis zu einem Höchstbetrag gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis. Die betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Kunde die missbräuchliche Nutzung seiner Kundennummer vorsätzlich oder grob fahrlässig zugelassen hat. Key-Off wird dem Kunden eine neue Kundennummer zuteilen, wenn der Kunde dies unter Angabe von berechtigten Gründen für die Änderung wünscht. Key-Off ist berechtigt, jederzeit dem Kunden eine neue Kundennummer zuzuweisen.

5. Nutzt ein Kunde seine Kundennummer 12 Monate lang nicht, wird diese inaktiv gesetzt. Sie kann bei erneutem Nutzungswunsch wieder aktiviert werden. Der Kunde kann auch auf eigenen Wunsch die Kundennummer inaktiv setzen lassen. Key-Off darf bei begründetem Anlass, insbesondere im Falle des Missbrauchs einer Kundennummer, einen Kunden von der Berechtigung zur CbC Nutzung ausschließen.

6. Die kostenpflichtige Anmietung beginnt mit der von Key-Off nach den Wünschen des Kunden und den Kapazitäten festgesetzten Startzeit. Eine Reservierung eines Golfcarts ist gegen Entrichtung einer Reservierungsgebühr möglich. Die Reservierungsgebühr wird dem Mieter auf den Mietpreis bei einer Nutzung des reservierten Golfcarts angerechnet. Die Anmietung endet mit Rückgabe und Abmeldung über die Stopptaste. Die Mindestmietdauer beträgt 60 Minuten. Für den Fall von Störungen, die nicht zeitnah behoben werden können und die vom Mieter Key-Off gemeldet werden, endet die Mietzeit mit dem Eintritt der Störung.

7. Die Rückgabe darf nur an den vorgesehenen Stellflächen erfolgen. Stellt der Kunde das Golfcart nicht an einer solchen Stellfläche ab oder macht er falsche Angaben zum Standort, wird ein Serviceentgelt gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis erhoben.

8. Dem Kunden wird der Mietpreis der beendeten Nutzung schriftlich mitgeteilt. Die Abrechnung und Abbuchung der Rechnungsbeträge erfolgt längstens alle 30 Tage. Der Kunde kann sich gegen Entgelt eine Einzelfahrtenaufstellung per Post übermitteln lassen. Die Zusendung von Einzelfahrtnachweisen per E-Mail ist kostenlos. Für das Verschicken von Einzelfahrtnachweisen gelten die Preise gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis.

9. Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge mittels Kreditkarte oder durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren (Lastschriftverfahren) verpflichtet. Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, stellt Key-Off den daraus entstehenden Mehraufwand pauschal gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis in Rechnung, es sei denn der Kunde kann einen geringeren Aufwand nachweisen. Davon unberührt bleibt das Recht von Key-Off, den tatsächlich entstandenen Aufwand geltend zu machen.

10. Einwendungen gegen Belastungen von Key-Off sind innerhalb eines Monats nach Einlösung der Lastschrift schriftlich geltend zu machen. Rückzahlungsansprüche des Kunden werden seinem Konto gutgeschrieben und mit der nächst fälligen Forderung verrechnet, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt. Gegenforderungen von Key-Off kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

11. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens – Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins berechnet. Bei Verzug des Kunden ist Key-Offberechtigt, alle weiteren Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen und die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Kunde seine insgesamt fälligen Verpflichtungen gezahlt hat. Key-Off ist berechtigt, die persönlichen Daten des Kunden zu Vertragszwecken zu speichern. Key-Off verpflichtet sich, diese nur im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden. Key-Off ist berechtigt, alle einen Kunden, ein Kundenkonto und eine Kundennummer betreffenden Vorgänge, insbesondere Anrufe, zu Beweiszwecken aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung dient der Überprüfung der Richtigkeit der eingezogenen Rechnungsbeträge. Die gespeicherten Daten werden vor dem Zugriff nicht autorisierter Personen geschützt aufbewahrt.

12. Key-Off verpflichtet sich, sämtliche Golfcarts in verkehrstüchtigem Zustand zu halten. Die für die Benutzung des Golfcarts maßgeblichen Vorschriften und Regeln, die im Fahrzeug sichtbar angebracht sind, sind von dem Kunden zu beachten.

13. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich vor oder wird er während der Nutzung offenbar, hat der Kunde dies Key-Off unverzüglich mitzuteilen und die Nutzung des Golfcarts sofort zu unterlassen. Auch kleinere Mängel wie Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangsschaltungsdefekte sollen unverzüglich gemeldet werden. Ein Vergütungsanspruch von Key-Off entfällt im Falle eines Mangels oder einer Störung, wenn der Kunde nachweist, dass hierdurch sein Interesse an der Miete von Anfang an entfallen ist.

14. Das gemietete Golfcart darf nur vom Mieter selbst oder einem bei der Anmeldung Key-Off mitgeteilten und akzeptierten Dritten gelenkt werden. Der Mieter versichert für sich und den von ihm gegebenenfalls bekannt gegebenen weiteren Fahrer, dass er zum Führen eines Golfcart befähigt ist.

15. Golfcarts dürfen nicht benutzt werden

  • a) von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • b) für den Transport leicht entzündlicher, giftiger oder sonstiger gefährlicher Stoffe,
  • c) zur Teilnahme an Test-Veranstaltungen oder Rennen,
  • d) zur Weitervermietung,
  • e) auf öffentlichen Straßen, Wegen und Parkplätzen

16. Dem Kunden ist es untersagt, die Transportvorrichtungen des Golfcarts unsachgemäß zu nutzen, insbesondere die zulässige Last zu überschreiten. Der Kunde hat sich zudem beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen. Dem Kunden ist es untersagt, Umbauten und sonstige Eingriffe an dem Golfcart vorzunehmen. Er darf das Golfcart unter Drogen- und Alkoholeinfluss nicht benutzen. Rauchen, offenes Licht und Feuer ist im Golfcart untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, die Verkehrsregeln auf dem Golf Platz zu beachten. Bei unberechtigter Nutzung ist Key-Off jederzeit berechtigt, die Kundennummer des Kunden zu sperren und die weitere Benutzung von Golfcarts zu untersagen.

17. Bei Unfällen, an denen außer dem Nutzer auch fremde Sachen oder andere Personen beteiligt sind, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch Key-Off zu verständigen. Verstößt der Kunde gegen diese Obliegenheit, haftet er für die Key-Off daraus entstehenden Schäden.

18. Der Kunde haftet für Schäden aus der Beschädigung des Golfcarts während der Mietzeit (Zeitraum zwischen Freischaltung bis zur Abmeldung über die Stopptaste) bis zu einem Höchstbetrag gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis.

19. Key-Off und die Golfanlage haben jeweils eine betriebliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Key-Off haftet gegenüber dem Kunden für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für jede Art von Fahrlässigkeit. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Key-Off gleich aus welchem Rechtsgrund nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist die Haftung von Key-Off ausgeschlossen. Eine Haftung von Key-Off entfällt im Falle unbefugter oder unerlaubter Benutzung des Golfcart´s. Bei unerlaubter Nutzung ist die Haftung von Key-Off für Schäden an den mit dem Golfcart transportierten Gegenständen ebenfalls ausgeschlossen.

20. Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden, die Key-Off aus einer Zuwiderhandlung gegen die in den vorgenannten Ziffern aufgeführten Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht entstehen.

21. Neben diesen AGB gelten auch die im Golfcart oder im Sekretariat des Golfclubs aushängenden oder ausgelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtstunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser AGB berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewünschten Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt; entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.

22. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang der Teilnahme des Kunden an dem CbC von Key-Off ist Gerichtsstand Ludwigsburg, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt deutsches Recht.